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Home-Office

Liebe Mitarbeiter,
kleine Info aus der HAZ von heute:

"Homeoffice-Pauschale: Ihren Arbeitsplatz haben viele Menschen wegen der Corona-Pandemie nach Hause verlagern müssen. Für jeden Arbeitstag in der häuslichen Wohnung können Arbeitnehmer einen Betrag von 5 Euro als Werbungskosten angeben – maximal aber 600 Euro in einem Jahr. Die Homeoffice-Pauschale gibt es nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale. Deshalb ist sie für jene von Vorteil, die Werbungskosten von mehr als 1000 Euro haben. Bei Arbeitstagen im Homeoffice entfällt allerdings die Pendlerpauschale, weil es keine Fahrten zur Arbeitsstätte gab.

„Eine Homeoffice-Tagespauschale darf man nur angeben, wenn man an dem Tag ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet hat“, erklärt BVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Wer an einem Tag zusätzlich in die Firma fährt, etwa um Post abzuholen, kann die Tagespauschale nicht geltend machen – dafür aber die Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Firma."

VG,
Falk 


in Falk Neubert - 09:30 - 4 Feb. 2021